FOTOSTORY.

§57a-Begutachtung.

Sie wollten immer schon wissen, was bei der §57a-Begutachtung passiert?
Hier erfahren Sie es. In der Marxrieser Fotostory.

1 PRÜFSTELLE

Das Auto wird zur Prüfstelle gefahren. Als erstes wird ein achtsamer Rundumgang um das Fahrzeug gemacht, um zu sehen, ob Beschädigungen da sind, die relevant für das Pickerl sind. Da geht es also nicht um Kratzer im Lack, sondern um gebrochene, scharfkantige, abstehende Teile.

2 BREMSENPRÜFSTAND

Beim Bremsenprüfstand werden die Bremswerte elektronisch gemessen. Es gibt Sollwerte, die für eine positive Begutachtung erreicht werden müssen. Auch die Werte der Handbremse werden geprüft.

3 ABGASTEST

Je nach Vorschrift oder auch Baujahr wird der Abgastest mittlerweile elektronisch durchgeführt über die Diagnoseschnittstelle oder natürlich ganz klassisch, indem man wirklich die Sonden in die Abgasanlage einführt und die Tests dann bei laufendem Motor macht.

4 BREMSFLÜSSIGKEIT

Die Motorhaube wird geöffnet, um zu sehen, ob irgendwo Flüssigkeit austritt. Zusätzlich wird ein wenig Bremsflüssigkeit entnommen und mit einem geeichten Prüfgerät kontrolliert.

5 WINDSCHUTZSCHEIBE

Ganz wichtig ist die Windschutzscheibe. Sie zählt zu den tragenden Karosserieteilen und darf keine Risse und keine allzu großen Steinschläge aufweisen.

6 FAHRWERKSKOMPONENTEN

Die Fahrwerkskomponenten - Reifen, Felgen, Stoßdämpfer, Federn – werden einer Prüfung unterzogen.

7 UNTERBODEN

Unter dem Fahrzeug wird das Fahrzeug auf Beschädigungen und Flüssigkeitsaustritt geprüft; Karosserie und tragende Teile werden optisch nach Roststellen oder Durchrostungen abgesucht.

8 BELEUCHTUNG

Alle Beleuchtungselemente müssen funktionstüchtig sein, bei den Hauptscheinwerfern muss auch die Scheinwerfereinstellung korrekt sein.

9 PLAKETTE

Zu guter Letzt kommt unser Stanzgerät für die Plakette zum Einsatz. In einem Programm wird die Plakettennummer ausgewählt und dann muss auf die ausgewählte Plakettennummer das Kennzeichen und auch die nächste Fälligkeit gestanzt werden. Jedes „Pickerl“ ist ja ein amtliches Dokument. Alle Plakettennummern sind bei der Behörde protokolliert.