WIR HABEN „DAS PICKERL“.

Ab sofort haben wir eine voll ausgestattete Prüfstation für „das Pickerl“ bis 3.5t. Wir können alle entsprechenden Fahrzeuge nach §57a überprüfen. Das mag jetzt viele überraschen, weil wir das ja schon seit Jahren machen...


Stimmt. Es hat irgendwann begonnen, ohne dass wir das je aktiv angeboten hätten. Wir haben es als Serviceleistung mitgemacht.

Die ganzen Überprüfungen wurden bei uns gemacht und dann sind wir aus Gefälligkeit mit dem Auto zu einer Prüfstation gefahren und haben uns dort den offiziellen Segen geholt. Diese Freundschaftsdienste haben zugenommen. Einfach so, unmerklich. Bis klar wurde, wir müssen etwas tun: damit aufhören, oder selbst eine Prüfstation bei uns installieren.

Es standen zwei Varianten im Raum: eine Prüfstation für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht, oder gleich die Vollversion bis 3,5 Tonnen. Die kleinere Variante wäre schnell umzusetzen gewesen, aber sie schien nicht zukunftstauglich. Fahrzeuge mit Hybridantrieb – also eine Kombination aus Verbrenner und E-Motor – oder reine E-Autos wiegen von Haus aus mehr und wir haben viele Kleintransporter bei unseren Kunden. Also haben wir die aufwändigere Variante gewählt. Und die gleich in einer Luxusausführung inklusive Achsmessstation.

Wir sind schließlich auch Reifenhändler und da kommt es immer wieder vor, dass wir schief abgefahrene Reifen sehen. Das führt zur Frage, ob das Fahrwerk sauber kallibriert ist. Und das können wir jetzt sofort selbst prüfen. Mit unserer High-End-Hebebühne heben wir alles vom Smart bis zum überlangen Transporter. Und auch tiefergelegte Sportwagen sind willkommen, weil die Bühne im Boden versenkt ist.

So also haben wir eine tolle, neue Ausrüstung bekommen. Die Verantwortung für das Ergebnis haben übrigens unsere top-geschulten Profis Gerald Stallinger (Leonding) und Andreas Leitner (Strengberg). Die beiden Herren sind es, welche die Unterschriften unter die Prüfberichte setzen. Sie, und nicht etwa Firmenchef Thomas Marxrieser, sind verantwortlich und sogar persönlich haftbar. Um „das Pickerl“ anbieten zu können, müssen ausgebildete Kfz-Mechaniker im Betrieb selber einmal „das Pickerl“ machen – sie brauchen entsprechende Berufserfahrung und müssen eine eigene Schulung absolvieren.